Bauen im Rhein-Main-Gebiet

Gebäudehülle

Gerüstbau

Auf- und Abbau, Standzeit und Sicherung – planbar getaktet, damit mehrere Gewerke dasselbe Gerüst nutzen.

Ein Gerüst kostet nicht beim Aufbau Geld, sondern durch Standzeit und doppeltes Stellen. Wer Dach, Fassade und Spengler nacheinander statt gleichzeitig plant, zahlt dieselbe Einrüstung zweimal. Wir takten das in einem Rutsch.

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Die Standzeit ist der eigentliche Kostenfaktor

Ein Gerüst kostet einmal Auf- und Abbau und danach Miete je Woche. Teuer wird es, wenn dieselbe Fläche zweimal eingerüstet werden muss, weil Dach, Fassade und Spengler nacheinander geplant wurden. Wir legen die Standzeit über alle beteiligten Gewerke hinweg fest und takten die Arbeiten so, dass eine Einrüstung reicht.

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Last- und Breitenklasse gehören in die Planung

Gerüst ist nicht gleich Gerüst. Die Lastklasse nach DIN EN 12811 bestimmt, wie viel Gewicht je Quadratmeter zulässig ist – für Malerarbeiten reicht wenig, für Maurerarbeiten mit Materiallagerung auf dem Belag braucht es deutlich mehr. Auch die Belagbreite muss zum Gewerk passen. Wird das zu knapp gewählt, steht das Gerüst zwar, taugt für die geplante Arbeit aber nicht.

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Freigabe, Prüfung und wer etwas verändern darf

Ein Gerüst wird nach dem Aufbau geprüft und mit einem Kennzeichen freigegeben, auf dem Lastklasse und Prüfdatum stehen. Ab dann gilt: Niemand entfernt eigenmächtig Beläge, Seitenschutz oder Verankerungen, um irgendwo besser heranzukommen. Wer etwas braucht, meldet es – dann wird umgebaut und neu freigegeben. Das klingt kleinlich und ist der Punkt, an dem auf Baustellen die schweren Unfälle passieren.

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Was das Gerüst an der Fassade hinterlässt

Ein Fassadengerüst wird in der Wand verankert. Die Ankerlöcher werden nach dem Abbau verschlossen und im Zuge der Fassadenarbeiten überarbeitet – deshalb muss der Abbau zeitlich vor dem Schlussanstrich liegen und nicht danach. Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde nötig.

Häufige Fragen

Was Bauherren uns dazu fragen

Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie an – wir antworten lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Wie lange bleibt das Gerüst stehen?

So lange, wie die Gewerke daran arbeiten. Das planen wir vorab, weil jede zusätzliche Woche Miete kostet. Verzögert sich ein Gewerk, verschiebt sich der Abbau – die Gerüstdauer hängt deshalb am Bauzeitenplan und nicht am Gerüstbauer.

Darf ich das Gerüst selbst benutzen?

Nur wenn es dafür freigegeben ist und Sie die Lastklasse einhalten. Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel und kein Zugang zum Dach für zwischendurch. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie selbst etwas erledigen wollen, dann klären wir, ob und unter welchen Bedingungen das geht.

Braucht das Gerüst eine Genehmigung?

Sobald es auf Gehweg, Parkstreifen oder Straße steht, ja – das ist eine Sondernutzung und wird bei der Gemeinde beantragt. Auf dem eigenen Grundstück ist keine Genehmigung nötig. Den Antrag übernehmen wir auf Wunsch mit.

Was passiert bei Sturm oder Schnee?

Planen und Netze erhöhen die Windlast erheblich; bei angekündigtem Sturm werden sie geöffnet oder abgenommen. Nach Unwettern wird das Gerüst vor der Weiterarbeit erneut geprüft. Das ist Routine und in der Standzeit einkalkuliert.

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Diese Gewerke treffen im Projekt auf Gerüstbau. Wer sie gemeinsam vergibt, spart sich die Abstimmung dazwischen.

Kontakt

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Schildern Sie uns kurz, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, was daraus realistisch wird – und wenn wir nicht die Richtigen sind, auch das.

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